§57a Prüfstelle bis 2,8t

Wir haben die Autorisierung die Prüfung von Fahrzeugen nach §57a für alle Marken, sowohl für PKW als auch für Motorräder, durchzuführen.

Ebenfalls führen wir Begutachtungen nach §57a für Traktoren, Mopeds und ungebremste Anhänger bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht durch.

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